vergleich Pflege - adaption

Pflege und Adoption haben gemeinsam, dass ein fremdes Kind in eine neue Familie kommt. Beide Formen unterscheiden sich jedoch vor allem in ihrer rechtlichen Konstruktion ganz wesentlich voneinander:

PFLEGE

-  Ein Pflegekind bleibt rechtlich gesehen das Kind seiner
   Eltern, lebt aber in einer Pflegefamilie. Es hat zwei
   Familien, 
denen es sich verbunden fühlt.
-  Das Sorgerecht verbleibt grundsätzlich bei den
   leiblichen Eltern. Können die Eltern die elterliche Sorge
   nicht mehr ausüben, wird sie ganz oder teilweise

   einem Vormund übertragen. Allerdings haben die

   Pflegeeltern die Entscheidungsbefugnis in

   Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes,
   wenn das Pflegeverhältnis länger 
andauert.
-  Pflegekinder leben auf Dauer, d.h. bis maximal zum

   21. Lebensjahr, oder zeitlich befristet in einer Familie.
-  Die Pflegeeltern erhalten staatliche finanzielle

   Unterstützung für den Unterhalt des Kindes und für

   ihren erzieherischen Einsatz.
-  Die Einbeziehung der Herkunftsfamilie ist fester

   Bestandteil der Hilfeplanung – in der Regel finden

   Kontakte zum Kind, zur Pflegefamilie, zum

   Pflegekinderdienst und zum Jugendamt statt. Der

   Kontakt zu den leiblichen Eltern ermöglicht dem Kind

   ein realistisches Bild seiner Herkunft.

-  Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss nicht

   verheiratet sein. Auch Alleinstehende und

   unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare
   (Partner werden gleichberechtigt behandelt) können
   ein Pflegekind aufnehmen.

-  Das Alter der Pflegeeltern und das des Kindes sollten

   bei einer dauerhaften Unterbringung etwa dem

   natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern

   entsprechen. Aber auch mit über 40 Jahren kann man

   noch Säuglinge und Kleinkinder bei sich aufnehmen.
-  Für die Betreuung von Pflegekindern braucht man

   seinen Beruf nicht vollständig aufzugeben – eine

   Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
-  Pflegeeltern müssen ihre alltäglichen

   Herausforderungen nicht alleine lösen. Auch nach der

   Aufnahme eines Pflegekindes wird die Pflegefamilie

   durch das Jugendamt und den Pflegekinderdienst

   beraten und begleitet.
-  Es gibt deutlich mehr Kinder, die in einer Pflegefamilie

   aufwachsen, als Kinder, die zur Adoption freigegeben

   werden.

-  In der Regel dauert das Aufnahmeverfahren einige

   Monate, bis ein Kind in Pflege genommen werden

   kann.


ADAPTION

-  Die "soziale Elternschaft" für ein fremdes Kind wird mit
   der Adoption auf Lebenszeit übernommen. Damit
   einhergehen das Sorgerecht der Adoptiveltern sowie

   deren Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.
-  Das Kind nimmt den Nachnamen der Adoptivfamilie an

   und ist mit seiner Herkunftsfamilie nicht mehr

   verwandt.
-  Wer gemeinsam ein Kind adoptieren möchte, kann das

   nur als Ehepaar tun. Auch kann ein Ehepartner ein

   Kind seines Ehegatten adoptieren

   (Stiefelternadoption). Wenn ein Paar nicht verheiratet

   ist, kann es nicht gemeinschaftlich ein Kind adoptieren.

   Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare einer

   eingetragenen Lebensgemeinschaft. In beiden Fällen

   kann nur einer der Lebenspartner das Kind annehmen.

   Auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

-  Es muss ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht

   worden sein. Bei Ehepaaren muss einer der beiden

   Partner 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein.

   Ein Höchstalter hingegen ist gesetzlich nicht

   vorgeschrieben. Für ein gutes 

   Eltern-Kind-Verhältnis sollte der Altersunterschied

   zwischen Eltern und Kind jedoch nicht mehr als 40

   Jahre betragen.
-  Nach erfolgter Adoption bietet die 

   Adoptionsvermittlungsstelle den Adoptiveltern

   Beratung und Unterstützung in allen Fragen an, die

   das Kind und die Adoption betreffen.
-  Zurzeit dauert ein Adoptionsverfahren etwa zwischen

   zwei und sieben Jahren.