Pflege und Adoption haben gemeinsam, dass ein fremdes Kind in eine neue Familie kommt. Beide Formen unterscheiden sich jedoch vor allem in ihrer rechtlichen Konstruktion ganz wesentlich voneinander:
PFLEGE
- Ein Pflegekind bleibt rechtlich gesehen das Kind seiner
Eltern, lebt aber in einer Pflegefamilie. Es hat zwei
Familien, denen es sich verbunden fühlt.
- Das Sorgerecht verbleibt grundsätzlich bei den
leiblichen Eltern. Können die Eltern die elterliche Sorge
nicht mehr ausüben, wird sie ganz oder teilweise
einem Vormund übertragen. Allerdings haben die
Pflegeeltern die Entscheidungsbefugnis in
Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes,
wenn das Pflegeverhältnis länger andauert.
- Pflegekinder leben auf Dauer, d.h. bis maximal zum
21. Lebensjahr, oder zeitlich befristet in einer Familie.
- Die Pflegeeltern erhalten staatliche finanzielle
Unterstützung für den Unterhalt des Kindes und für
ihren erzieherischen Einsatz.
- Die Einbeziehung der Herkunftsfamilie ist fester
Bestandteil der Hilfeplanung – in der Regel finden
Kontakte zum Kind, zur Pflegefamilie, zum
Pflegekinderdienst und zum Jugendamt statt. Der
Kontakt zu den leiblichen Eltern ermöglicht dem Kind
ein realistisches Bild seiner Herkunft.
- Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss nicht
verheiratet sein. Auch Alleinstehende und
unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare
(Partner werden gleichberechtigt behandelt) können
ein Pflegekind aufnehmen.
- Das Alter der Pflegeeltern und das des Kindes sollten
bei einer dauerhaften Unterbringung etwa dem
natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern
entsprechen. Aber auch mit über 40 Jahren kann man
noch Säuglinge und Kleinkinder bei sich aufnehmen.
- Für die Betreuung von Pflegekindern braucht man
seinen Beruf nicht vollständig aufzugeben – eine
Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
- Pflegeeltern müssen ihre alltäglichen
Herausforderungen nicht alleine lösen. Auch nach der
Aufnahme eines Pflegekindes wird die Pflegefamilie
durch das Jugendamt und den Pflegekinderdienst
beraten und begleitet.
- Es gibt deutlich mehr Kinder, die in einer Pflegefamilie
aufwachsen, als Kinder, die zur Adoption freigegeben
werden.
- In der Regel dauert das Aufnahmeverfahren einige
Monate, bis ein Kind in Pflege genommen werden
kann.
ADAPTION
- Die "soziale Elternschaft" für ein fremdes Kind wird mit
der Adoption auf Lebenszeit übernommen. Damit
einhergehen das Sorgerecht der Adoptiveltern sowie
deren Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.
- Das Kind nimmt den Nachnamen der Adoptivfamilie an
und ist mit seiner Herkunftsfamilie nicht mehr
verwandt.
- Wer gemeinsam ein Kind adoptieren möchte, kann das
nur als Ehepaar tun. Auch kann ein Ehepartner ein
Kind seines Ehegatten adoptieren
(Stiefelternadoption). Wenn ein Paar nicht verheiratet
ist, kann es nicht gemeinschaftlich ein Kind adoptieren.
Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare einer
eingetragenen Lebensgemeinschaft. In beiden Fällen
kann nur einer der Lebenspartner das Kind annehmen.
Auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
- Es muss ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht
worden sein. Bei Ehepaaren muss einer der beiden
Partner 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein.
Ein Höchstalter hingegen ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben. Für ein gutes
Eltern-Kind-Verhältnis sollte der Altersunterschied
zwischen Eltern und Kind jedoch nicht mehr als 40
Jahre betragen.
- Nach erfolgter Adoption bietet die
Adoptionsvermittlungsstelle den Adoptiveltern
Beratung und Unterstützung in allen Fragen an, die
das Kind und die Adoption betreffen.
- Zurzeit dauert ein Adoptionsverfahren etwa zwischen
zwei und sieben Jahren.