Unbefristete Vollzeitpflege

Die zeitlich unbefristete Vollzeitpflege ist eine dauerhafte Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie.
Diese Pflegeform setzt voraus, dass die Rückkehr zu den Eltern nicht realisiert werden kann.
Das Kind braucht nicht nur für die Überbrückung einer Krisensituation, sondern für mehrere Jahre oder bis zur Volljährigkeit eine Pflegefamilie, in der es leben kann. 

Unbefristete Vollzeitpflege Familiennetzwerk Siegen Pflegekinderdienst

Die Pflegeeltern werden die Hauptbezugspersonen für das Pflegekind und bieten ihm für einen langen Zeitraum ein neues Zuhause. Der Kontakt zur Herkunftsfamilie soll jedoch auch bei dieser Pflegeform durch Besuchskontakte aufrecht erhalten bleiben, soweit das "Wohl des Kindes" dadurch nicht gefährdet ist.


GRÜNDE FÜR EINE IN-PFLEGEGABE

In der Regel handelt es sich bei Pflegekindern um Kinder, die von ihren Eltern aus einer Vielzahl möglicher Gründe nicht selbst versorgt und erzogen werden können und aus ihren Herkunftsfamilien herausgenommen werden:

-  Krankheit (u.a. psychische Erkrankungen und

   Suchtproblematiken)

-  Erziehungsunfähigkeit

-  Körperliche und seelische Überforderung

-  Fehlende Beziehung zum Kind

-  Soziale Notlagen

-  Akute Unterversorgung des Kindes

-  Vernachlässigung

-  Misshandlung (physische und/ oder psychische Gewalt

   in der Familie)

-  Haftstrafen

-  Sexueller Missbrauch


NOTWENDIGES UMFELD

Jedes Pflegekind ist einzigartig. Es ist geprägt, u.a.
durch belastende Erfahrungen, die sein Verhalten,
seine Fähigkeiten, Talente und Eigenarten beeinflussen. Pflegekinder können neue gute Erfahrungen in der Pflegefamilie erst realisieren, wenn sie Vertrauen zu ihren Pflegeeltern gefasst haben. Sie brauchen Zeit, um zu lernen, dass ihre alten Verhaltensmuster nicht mehr notwendig sind. 

 

Pflegeeltern bieten dem Pflegekind eine große Chance einen Platz im Leben zu finden, wenn es ihnen gelingt, sich auf das individuelle Entwicklungstempo ihres Pflegekindes einzustellen.

 

Zur Bewältigung dieser vielschichtigen Lebensaufgaben sind regelmäßige Besuchskontakte und / oder briefliche Kontakte mit Fotos zu den Eltern, Geschwistern oder anderen Angehörigen hilfreich. Eine von Wertschätzung geprägte Grundhaltung zwischen den Eltern und dem 

Pflegekind mindert z.B. Loyalitätskonflikte beim Kind
und es gelingt Kontaktsituationen kindgerecht auszugestalten.

 

Die Integration in eine Pflegefamilie erfolgt beim Pflegekind in drei Phasen, die sich z.T. überschneiden: Anpassung, Regression und Integration. Da Pflegekinder vor der Aufnahme unterschiedliches erlebt haben, benötigen sie auch unterschiedlich lange Zeiträume bis sie in der Familie angekommen sind und sich dort vertraut fühlen. Zum Verstehen biographischer Zusammenhänge und zur Klärung der Identität, bedarf das Pflegekind der Auseinandersetzung mit den Eltern und den Pflegeeltern. Dieser Prozess verläuft beim Pflegekind nicht linear und einfach, sondern in Krisen.

 

Pflegeeltern benötigen eine besondere Empathie, Fachberatung und regelmäßigen Erfahrungsaustausch, um diese Krisenverläufe gut bewältigen zu können.


ZIELE DER UNBEFRISTETEN VOLLZEITPFLEGE

Ein wichtiges Ziel bei der Unterbringung eines Kindes in eine unbefristete Vollzeitpflege ist, für das Kind einen familiären Rahmen zu schaffen, mit dem es die Möglichkeit erhält, Beziehungen zu konstanten Bezugspersonen zu erleben, um neue Bindungen einzugehen. Die Pflegeeltern integrieren das Kind in ihre Familie und bieten ihm ein sicheres Zuhause, in dem es sich unbelastet entwickeln kann. Das Kind erhält die Möglichkeit, frühere, zum Teil traumatische Erfahrungen zu verarbeiten und durch neue Erlebnisse und Beziehungserfahrungen zu ergänzen.

Die Pflegeeltern geben dem Kind liebevolle Zuwendung, Geborgenheit und Kontinuität und unterstützen es dadurch auf seinem Weg zu einem zukünftigen selbstbestimmten Lebensentwurf.

 

Die Begleitung und altersgerechte Ausgestaltung regelmäßiger Kontakte der Eltern zum Kind dient dem Kontakterhalt, unterstützt die Integration des Pflegekindes in die Pflegefamilie und sichert zentrale biographische Zusammenhänge für das Kind zwischen zwei Familien.


MOTIVE FÜR DIE
AUFNAHME 
EINES PFLEGEKINDES

Es gibt verschiedenste Gründe, die Erwachsene veranlassen, Pflegekinder auf Dauer aufnehmen zu wollen. Diese Gründe und ihre Motivation stellen eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses dar.

 

Daher müssen sich die Pflegeelternbewerber im Vorfeld eines Pflegeverhältnisses selbstkritisch und ehrlich mit den eigenen Beweggründen auseinandersetzen.

 

Die Motivation muss stark genug sein, um auch Schwierigkeiten und Krisen des Pflegefamilienalltags durchzustehen und ein Engagement auf längere Zeit zu ermöglichen. 

Als besonders tragfähige Motivationen können folgende betrachtet werden:

 

-  Erfahrungen mit der eigenen Familie rufen den

   Wunsch hervor, fremden Kindern zu helfen

-  Soziales Verantwortungsbewusstsein ist die Motivation,

   sich der Not von Kindern fremder Familien
   anzunehmen

-  Wunsch eines kinderlosen Paares, ein Pflegekind
   aufzunehmen


AUFGABEN DER PFLEGEFAMILIE

Die Pflegeeltern übernehmen die Alltagsversorgung des Kindes mit den dazugehörigen alters- und entwicklungsbezogenen Aufgaben. Sie unterstützen und fördern eine altersentsprechende Entwicklung. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere:

 

-  die emotionale und kognitive Unterstützung des
   Pflegekindes bei der Auseinandersetzung mit seiner
   Herkunft und mit den Gründen für seine In-Pflegegabe

-  die Unterstützung, Begleitung, Vorbereitung und
   Nachbereitung von Kontakten zur Herkunftsfamilie

-  die Unterstützung des Kindes bei seiner Suche nach
   Identität

Darüber hinaus sollen die Pflegeeltern Bindungs- und Beziehungsangebote machen und das Pflegekind im Umgang mit bestehenden Bindungen und Beziehungen zu seiner Herkunftsfamilie unterstützen. Sie geben dem Pflegekind die Sicherheit eines stabilen Rahmens und verlässlicher Beziehungsstrukturen und fördern gleichzeitig seine Autonomieentwicklung. Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt.


VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME
EINES 
PFLEGEKINDES IN EINE

UNBEFRISTETE VOLLZEITPFLEGE

Pflegefamilien sind ein Spiegel unserer Gesellschaft. Grundsätzlich können verheiratete und nicht verheiratete Paare, gemischt- und gleichgeschlechtliche Paare, aber auch Einzelpersonen (mit oder ohne eigene Kinder) Pflegepersonen werden.

 

Auch verwandte Personen – Großeltern, Onkel, Tanten, Geschwister usw. – kommen unter Umständen als Pflegeperson in Frage.

 

Mit der Aufnahme eines Pflegekindes verändert sich das bisherige familiäre Gleichgewicht. Alle Familienmitglieder müssen sich umstellen, neu ordnen, jeder soll einen guten Platz finden und niemand in die Rolle des Außenseiters geraten.

 

Pflegekinder wechseln in ein neues Familiensystem mit anderen Regeln, Vorstellungen und Gewohnheiten. Der Alltag der Pflegefamilie gerät durcheinander, ein anfängliches Chaos ist zu bewältigen, dass von allen Familienmitgliedern Geduld erfordert, bis die neuen gemeinsamen Wege vertraut und sicher sind.

 

Um ein Pflegekind aufzunehmen, muss keine pädagogische Berufsausbildung vorliegen. Neben der persönlichen Eignung stellt die familiäre Situation einen wichtigen Aspekt bei der Auswahl von Pflegeeltern dar. Dabei sind sowohl die innerfamiliären Beziehungen als auch das soziale Netzwerk von potenziellen Pflegeeltern von Bedeutung.

 

Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein: 

-  Motivation zur langfristigen Betreuung eines

   Pflegekindes

-  Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse eines 

   Pflegekindes

-  Toleranz gegenüber anderen sozialen Schichten,

   Nationalitäten und Religionen

-  Stabile und überschaubare Lebensplanung

-  Bereitschaft das eigene Verhalten und die eigene

   Lebensgeschichte zu reflektieren

-  Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und  

   Belastbarkeit 

-  Verfügbarkeit eines sozialen Netzwerkes

-  Zeitliche Ressourcen für die Betreuung eines  

   Pflegekindes

-  Gesichertes und ausreichendes Einkommen

-  Bereitstellung geeigneter Wohnräume für die

   Aufnahme eines Pflegekindes

-  Bereitschaft zur Vorbereitung und Unterstützung des

   Pflegekindes zu regelmäßigen Besuchskontakten zu

   seinen Eltern mit fachlicher Begleitung in den Räumen

   des Familiennetzwerk Siegen

-  Bereitschaft zu einer wertschätzenden und

   kooperativen Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

-  Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den jeweiligen

   Fachkräften des Familiennetzwerks Siegen, des

   Jugendamtes und anderen sozialen Einrichtungen

-  Vorlage eines erweiterten, polizeilichen

   Führungszeugnisses

-  Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses

-  Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen (u.a.

   Vorbereitungsseminaren, Fortbildungsveranstaltungen,

   Austauschforen)


LEISTUNGEN DES FAMILIENNETZWERK SIEGEN

Die unbefristete Aufnahme eines Pflegekindes leitet einen Veränderungs- und Wachstumsprozess im Leben eines jeden einzelnen in der Familie ein. Eine gute und professionelle Vorbereitung auf diese Aufgabe schafft Klarheit und ebnet den Weg. 

 

Das Familiennetzwerk Siegen bietet allen Bewerbern für eine unbefristete Vollzeitpflege vor Aufnahme eines Kindes eine persönliche und nachhaltige Vorbereitung. Wir bereiten die potenziellen Pflegeeltern auf Ihre Aufgabe professionell vor, qualifizieren sie und erfassen und bewerten die Kompetenzen und Ressourcen in intensiven Gesprächen. Gemeinsam mit den Bewerbern wird im Vorbereitungsprozess erarbeitet, welche Kinder sie in ihrer Familie aufnehmen möchten. Zum Abschluss des Vorbereitungsprozesses erstellen wir ein Profil der Pflegefamilie und leiten dies an das Jugendamt weiter. 

 

Der Vermittlungsprozess zwischen Pflegefamilie, Pflegekind und Herkunftsfamilie ist eine bedeutende Schnittstelle und muss mit großer Sorgfalt behandelt werden. Von Seiten des Jugendamtes erfolgt eine Anfrage beim Familiennetzwerk Siegen für die Vermittlung eines Pflegekindes. Anhand der von der fallzuständigen Fachkraft des Jugendamtes übermittelten Informationen wählen wir eine aus unserer Sicht für diese Bedarfslage geeignete Pflegefamilie aus. Ein zentraler Punkt hierbei ist die spezielle Situation des Kindes und seiner Familie. Zugleich erhält die potenzielle Pflegefamilie alle wichtigen Informationen über das Kind und sein bisheriges Leben.

 

Wenn das Jugendamt unserem Vorschlag zustimmt, findet ein erster Kontakt zwischen Eltern und Pflegeeltern mit unserer Begleitung statt. Dieser Termin erfolgt entweder im Jugendamt oder in unseren Räumlichkeiten beim Familiennetzwerk Siegen. Die Kontaktaufnahme zwischen Kind und Pflegeeltern findet erst statt, wenn sich Eltern, Pflegeeltern und das Fachpersonal grundsätzlich mit der bevorstehenden Unterbringung einverstanden erklären. 

 

Das Kennenlernen ist abhängig von der Persönlichkeit und dem Alter des Kindes. Hier müssen mit allen Beteiligten klare Absprachen und Vorgehensweisen besprochen werden. In jeder Phase der Kontaktaufnahme gibt es für alle Beteiligten die Möglichkeit NEIN zu sagen. Wenn alle Beteiligten der Unterbringung letztendlich zugestimmt haben, wird diese in einem Hilfeplangespräch beim Jugendamt festgelegt. Des Weiteren wird bei dieser Hilfeplanung der jeweilige Umfang der Unterstützung für die Pflegefamilie sowie die Gestaltung der möglichen Besuchskontakte besprochen. Das Jugendamt ist während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses federführend. 

Die Beratung, Begleitung und Betreuung der Pflegekinder und Pflegefamilien erfolgt in regelmäßigen Kontakten wie Hausbesuche (in der Regel einmal pro Monat) sowie in Einzel- und Familiengesprächen in unseren Räumlichkeiten. Zusätzlich bieten wir auch telefonische Beratung an. Die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der Kontakte wird in der Hilfeplanung festgelegt. Hier werden ebenfalls die Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie geregelt, die von uns begleitet werden.

 

Wir beraten die Pflegeeltern im Verstehen der kindlichen Entwicklungsgeschichte und Entwicklungsdefizite sowie den daraus resultierenden individuellen Verhaltensweisen des Kindes. Es werden mit den Pflegeeltern die alltäglichen Aufgaben bzw. Fragen (u.a. Kindergarten, Schule) besprochen und bei auftretenden Problemen Unterstützung gegeben. Dabei wird gemeinsam nach entsprechenden Lösungen gesucht, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.

 

Die Pflegefamilien erhalten Beratung in psychosozialen, medizinischen, rechtlichen und finanziellen Fragen. Es werden aussagekräftige Informationen zu den Fragestellungen gegeben oder an entsprechende Sachverständige vermittelt.

 

Die Pflegeeltern beteiligen sich an dem Hilfeplanprozess in Form eines Entwicklungsberichtes über das betreute Pflegekind und werden darin von uns unterstützt. Es werden fortlaufend die in der Hilfeplanung formulierten Ziele und deren Umsetzung gemeinsam mit der Pflegefamilie besprochen.

 

Ergänzend organisieren wir regelmäßige Elterngruppen und Themenabende für Pflegeeltern, die der Information, der Weiterbildung, dem Kontakt und dem Austausch der Pflegeeltern dienen sowie spezifische Freizeitveranstaltungen für Pflegekinder.

 

Zusätzlich zu diesen Leistungen bieten wir zusammen mit der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Ev. Kirchenkreises Siegen (EFL) eine Elternberatung für leibliche Eltern an. Bei Kindern, die in einer Pflegefamilie leben, ermöglichen intensive Beratungsangebote den leiblichen Eltern, sich selbst und ihren Kindern zu erlauben, dass sie in einer anderen Familie beheimatet sind. Sie gewinnen Klarheit darüber, welche Rolle sie im System Herkunftsfamilie – Pflegefamilie – Kind weiter innehaben. Herkunftselternarbeit bzw. Elternberatung ist daher ein fester Bestandteil unserer Betreuungsleistung.

Pflegeeltern werden Familiennetzwerk Siegen Pflegekinderdienst

Weitere Informationen zum Thema "Pflegeeltern werden" finden Sie hier.


FINANZIELLE LEISTUNGEN

Pflegeeltern haben bei der Aufnahme eines Pflegekindes in eine Vollzeitpflege nach §33 in Verbindung mit §39 SGB VIII einen Anspruch auf Pflegegeld. Es besteht aus einem Anteil für die materiellen Kosten (Unterhaltskosten) sowie einem Beitrag für die Erziehung. Die materiellen Kosten sind nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und sollen die regelmäßigen Kosten der Unterbringung decken.

 

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr:

Kosten für Unterhalt:        731 €

Kosten für Erziehung:       420 €

Gesamtbetrag:               1151 €

 

Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr:

Kosten für Unterhalt:       864 €

Kosten für Erziehung:      420 €

Gesamtbetrag:              1284 €

 

Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall:

Kosten für Unterhalt:     1025 €

Kosten für Erziehung:      420 €

Gesamtbetrag:              1445 €

 

(Anmerkung: Stand: 01.01.2024. Die Höhe des Pflegegeldes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Teilweise variiert es von Jugendamt zu Jugendamt. Die Angaben sind ohne Gewähr.)

 

Die im "Gesamtbetrag" ausgewiesenen Beträge umfassen den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf (z.B. Kosten für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung, Hausrat, Körper- und Gesundheitspflege, Bildung, Taschengeld, Fahrtkosten etc.) einschließlich der Kosten der Erziehung. Die Beträge reduzieren sich vor der Auszahlung noch durch die Anrechnung von Kindergeld. 

 

Anrechnung des Kindergeldes: Wird das Kind oder der Jugendliche im Rahmen des Familienleistungsausgleiches nach § 31 des Einkommenssteuergesetzes bei der Pflegeperson berücksichtigt, so ist ein Betrag in Höhe

der Hälfte des Betrages, der nach § 66 des Einkommenssteuergesetzes für ein 1. Kind zu zahlen ist, auf die laufenden Leistungen anzurechnen.

 

Ist das Kind oder der Jugendliche nicht das älteste Kind in der Pflegefamilie, so ermäßigt sich der Anrechnungsbetrag für dieses Kind oder Jugendlichen auf ¼ des Betrages, der für ein 1. Kind zu zahlen ist.

 

Das aktuelle Kindergeld beträgt seit dem 01.01.2023 ab dem ersten Kind 250 € monatlich. Nach § 39 Abs. 6 SGB VIII werden daher ab dem 01.01.2023 für das 1. Kind

125,00 € bzw. 62,50 € Kindergeld beim Pflegegeld angerechnet. Verringert oder erhöht sich im Laufe des Pflegeverhältnisses die Zahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, ist dies dem Jugendamt umgehend mitzuteilen, da dies Auswirkungen auf den anrechenbaren Kindergeldanteil hat.

 

Im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe gemäß dem SGB VIII übernimmt das Jugendamt ab dem Monat der Antragsstellung für die Pflegeperson (für jedes Pflegekind, aber nur für eine Pflegeperson) die Hälfte der Beiträge für eine angemessene Alterssicherung. Weiter können ab dem Monat der Antragsstellung die Beiträge zu einer Unfallversicherung für beide Pflegepersonen max. in Höhe des gesetzlichen Unfallversicherungsbeitrages übernommen werden.

 

Der gesetzliche Mindestbeitragssatz zur gesetzlichen Alterssicherung liegt zurzeit bei 96,72 € monatlich, der je hälftig von der Pflegeperson und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu entrichten sind. Der hälftige Anteil für die Pflegeperson beträgt 48,36 € pro Monat.

 

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung beträgt jährlich 182,53 €, sodass monatlich vom Jugendamt maximal 15,21 € erstattet werden können.

 

Für weitere Informationen zu einmaligen und laufenden Beihilfen sowie zu zusätzlichen Regelungen zur Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII stehen wir gerne zur Verfügung. Der folgende Link führt direkt zu unseren Kontaktdaten.


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Wir bieten regelmäßig im Jahr Informationsabende und 2-tägige Vorbereitungsseminare für interessierte Pflegeelternbewerber in unseren Räumlichkeiten an. Die nächsten Termine für den Informationsabend und für das Vorbereitungsseminar finden Sie hier.

 

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